Reha-Nachsorge


Im Anschluss an eine Rehabilitation in einer stationären oder ambulanten Einrichtung besteht die Möglichkeit einer Leistung zur Nachsorge. Die Dauer der Rehabilitation ist häufig zu kurz um den Behandlungserfolg dauerhaft aufrechterhalten zu können. Um eine langfristige Wirksamkeit der Therapien zu erzielen, kann der behandelnde Arzt der Rehabilitationseinrichtung für die Zeit nach der Reha eine Empfehlung zu den nachsorgenden Leistungen IRENA oder T-RENA bzw. Psy-RENA abgeben.

 


Erhalt und Verbesserung der Ziele stehen im Fokus

Die Nachsorgeprogramme können berufsbegleitend und heimatnah durchgeführt werden mit dem Ziel, die erreichten Rehabilitationsziele zu stabilisieren, das Erlernte in den Alltag zu transferieren und folglich die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu stabilisieren. Außerdem sollen dadurch die durchgeführten Therapien gefestigt und die erlernten Fertigkeiten automatisiert werden. Es stehen also der Erhalt und die Verbesserung der erreichten Erfolge aus der Therapie für das persönliche, berufliche und gesellschaftliche Leben im Vordergrund.

 

Ärztliche Empfehlung
Die vom Arzt ausgestellte Empfehlung gilt als Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung. Das Angebot kann nicht wahrgenommen werden bei Rentenbezug oder schon beantragter Rente sowie bei einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Tag bei der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation.

 

Die Gültigkeit für die Kostenübernahme verliert sich spätestens 12 Monate nach dem Ende der medizinischen Rehabilitation.



IRENA – Intensivierte Rehabilitationsnachsorge

Die IRENA ist eines der drei von der Deutschen Rentenversicherung angebotenen Nachsorgeprogrammen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ganztägige stationäre oder ambulante Rehabilitation. Außerdem muss der Teilnehmer Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung sein und noch im Erwerbsleben stehen.

 

Das IRENA Programm

IRENA umfasst mehrere Therapiefelder, wie beispielsweise medizinische Trainingstherapie, Ernährungsberatung oder Entspannungstherapie, und hat einen zeitlichen Aufwand von 24 terminierten Trainingstagen (i. d. Regel 3x/Woche) mit mindestens 90min Therapiezeit pro Einheit.

 

Zeitlicher Rahmen und Ablauf
Das IRENA-Programm muss spätestens drei Monate nach der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation angetreten werden und endet spätestens 12 Monate nach dem Ende der vorausgegangenen medizinischen Rehabilitation.

Das intensivierte Nachsorgeangebot kann maximal sechs Wochen unterbrochen werden und ist im Vergleich zur T-Rena (siehe unten) nicht verlängerbar. Wie bei der ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Fahrkostenzuschuss.



T-RENA – Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge

T-RENA zählt als unimodale Nachsorgeleistung zu einem der Rehabilitationsnachsorgeangebote der Deutschen Rentenversicherung. Anders als bei der IRENA beschränkt sich die T-RENA auf das Behandlungselement medizinische Trainingstherapie, auch Krafttraining an medizinischen Geräten oder Muskelaufbautraining genannt. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ganztägige stationäre oder ambulante Rehabilitation, außerdem muss der Teilnehmer Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung sein. Im Gegensatz zur IRENA sind Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Antrag auf Erwerbsminderungsrente keine Ausschlussgründe.

 

Zeitlicher Rahmen und Ablauf 

Die T-RENA erstreckt sich über 26 weitestgehend frei einteilbare Trainingstage mit je 60min Therapiezeit plus einem Einweisungstermin. Idealerweise sollte aus trainingswissenschaftlicher Sicht zweimal pro Woche und aus Gründen der Überlastungsmöglichkeit darf nicht auf zwei aufeinanderfolgende Tage trainiert werden.

Innerhalb 6 Wochen nach dem Ende der vorangegangenen Leistung zur medizinische Rehabilitation muss mit dem Nachsorgeprogramm begonnen werden und seine Gültigkeit endet spätestens sechs Monate nach der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation.

Falls der Teilnehmer seine 26 Trainingseinheiten innerhalb von sechs Monaten absolviert, besteht die Möglichkeit der Verlängerung der T-RENA um weitere 26 Einheiten, folglich weitet sich die Laufzeit der T-RENA auf 12 Monate aus. Eine Unterbrechung der Maßnahme darf nicht länger als sechs Wochen sein. Wie bei der ambulanten oder stationären Rehabilitation zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Fahrkostenzuschuss.