Reha-Nachsorge ist eine Leistung der Rentenversicherung, die sich an die medizinische Reha anschließt. Sie wird bei Bedarf von den Ärztinnen oder Ärzten in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen. Ziel ist es, den erreichten Erfolg der medizinischen Reha langfristig aufrechtzuerhalten. Mit Hilfe der Reha-Nachsorge gelingt es leichter, die in der Reha erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten umzusetzen und zu festigen.
Erhalt und Verbesserung der Ziele stehen im Fokus
Die Nachsorgeprogramme können berufsbegleitend und heimatnah durchgeführt werden mit dem Ziel, die erreichten Rehabilitationsziele zu stabilisieren, das Erlernte in den Alltag zu transferieren und folglich die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu stabilisieren. Außerdem sollen dadurch die durchgeführten Therapien gefestigt und die erlernten Fertigkeiten automatisiert werden. Es stehen also der Erhalt und die Verbesserung der erreichten Erfolge aus der Therapie für das persönliche, berufliche und gesellschaftliche Leben im Vordergrund.
Ärztliche Empfehlung
Die vom Arzt ausgestellte Empfehlung bedarf keiner Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung, die Behandlungskosten werden vom jeweiligen Rentenversicherungsträger vollständig übernommen.
Das Angebot kann nicht wahrgenommen werden bei Rentenbezug, bei bereits beantragter Rente sowie bei einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation.
Die IRENA ist eines der drei von der Deutschen Rentenversicherung angebotenen Nachsorgeprogramme. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ganztägige stationäre oder ambulante Rehabilitation. Außerdem muss der Teilnehmer versichert bei der Deutschen Rentenversicherung sein und noch im Erwerbsleben stehen.
Das IRENA Programm
IRENA® ist eine multimodale Nachsorgeleistung, die Behandlungselemente aus mindestens zwei Therapiefeldern bzw. Leistungskapiteln der Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation (KTL) umfasst. Sie ist interdisziplinär angelegt und beteiligt mehrere Berufsgruppen.
Zeitlicher Rahmen und Ablauf
Das IRENA-Programm muss spätestens drei Monate nach der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation angetreten werden und endet spätestens 12 Monate nach dem Ende der vorausgegangenen medizinischen Rehabilitation.
Die Maßnahme erstreckt sich über 24 Behandlungseinheiten
Eine Behandlungseinheit beträgt mindestens 90 Minuten
Das intensivierte Nachsorgeangebot kann maximal sechs Wochen unterbrochen werden und ist nicht verlängerbar. Wie bei der ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Fahrkostenzuschuss.
T-RENA® ist eine unimodale Nachsorgeleistung, die dem Versicherten helfen soll, das in der Rehabilitationseinrichtung Gelernte in die Zeit nach der medizinischen Rehabilitation zu übertragen.
T-RENA® wird auch als Muskelaufbautraining, Medizinische Trainingstherapie oder Krafttraining an medizinischen Geräten bezeichnet. Mittels eines gezielten Kraft-, Koordinations- und Ausdauertrainings wird die Belastbarkeit des Muskel- und Skelettsystems sowie des Herz-Kreislaufsystems erhalten und gesteigert.
Zeitlicher Rahmen und Ablauf
Das IRENA-Programm muss spätestens 6 Wochen nach der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation angetreten werden.
Nach dem Einweisungstermin folgen 26 Behandlungseinheiten, die innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein müssen.
Sofern 26 Behandlungseinheiten nicht ausreichen, um das Nachsorgeziel zu erreichen, ist nach individueller Bedarfsfeststellung eine Verlängerung um bis zu weitere 26 Behandlungseinheiten möglich.
Die weiteren Behandlungseinheiten müssen innerhalb des Zeitrahmens von 12 Monaten nach Ende der vorangegangenen Leistung zur medizinischen Rehabilitation abgeschlossen sein.
Auch eine T-RENA- Maßnahme darf nicht länger als sechs Wochen unterbrochen werden. Wie bei der ambulanten oder stationären Rehabilitation zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Fahrkostenzuschuss.